Otfried Höffe, Professor für Politische Philosophie, beschreibt in einem Gastkommentar in der NZZ die rechtlichen Grundlagen für das Rechtsinstitut der Ehe. Er kommt dabei zum Schluss, dass das Rechtsinstitut der Ehe für die existentiell notwendige Zeugung von eigenen Nachkommen eingerichtet ist und deshalb für die hetero-sexuelle Partnerschaft reserviert bleiben sollte. „Ehe für alle“ ist sowieso ein irreführender Begriff, weil nach wie vor verschiedene Verbindungen verboten bleiben (z.B. unmündige Partner; Vater-Tochter; Mutter-Tochter). Er zeigt auf, dass die Anwendung des Ehe-Instituts auf eine homosexuelle Partnerschaft unabhängig von der Weltanschauung und Religion auch nach säkularem Recht nicht vertretbar ist. Damit würde bzw. wird eine rechtliche Situation geschaffen, die auf andere Rechtsbereiche angewandt zu unhaltbaren Zuständen führen würde.